Informationen und Nachweise für eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung

Selbstauskunft/Schufa-Erklärung

1.Von allen Darlehensnehmern ausgefüllte und unterzeichnete Selbstauskunft mit
Einverständniserklärung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft. (im Original)

2. von allen Darlehensnehmern ausgefülltes und unterschriebenes Dokument
„Erläuterungen und Ergänzungen zur Selbstauskunft” (im Original)

  • mit Angaben von Änderungen während der Vertragslaufzeit
  • und -falls das Darlehen zum Zeitpunkt des Renteneintritts noch nicht
    zurückgezahlt ist – Angaben zu Einkommen zum Renteneintritt
    Diese Angaben sind durch Nachweise zu belegen (z.B. aktuelle
    Renteninformation, Prognoserechnungen /sonstige Nachweise des
    Versicherungsträgers, sonstige Berechnungs-Nachweise).

Nachweise zu monatlichen Einnahmen (gem. Selbstauskunft)

3.Einkommensnachweise bei Nichtselbständigen:

  • aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung (letzten 3 Monate) aller Antragsteller bzw.
    aktuellste Bezügemitteilung / aktuellster Rentenbescheid (Kopie ausreichend)

bei bilanzierenden Selbstständigen:

  • letzten 3 Jahresabschlüsse, unterzeichnet vom Darlehensnehmer und Steuerberater, ggf.
    aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA,) unterzeichnet vom Darlehensnehmer
    und Steuerberater, und Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre

bei nicht bilanzierenden Selbstständigen:

  • bei nicht bilanzierenden Selbstständigen: Gewinnermittlung bzw. Einnahmen-
    /Überschussrechnung inkl. Summen- und Saldenlisten der letzten 3 Jahre, unterzeichnet
    vom Darlehensnehmer und Steuerberater, und Einkommensteuerbescheide der letzten 2
    Jahre

Generell bei weiteren Einkunftsarten -— aktueller Einkommensteuerbescheid und -erklärung;
sofern für Liquiditätsberechnung erforderlich: Vorlage entsprechender Nachweise.

4. Bei Einnahmen aus Mieten: Nachweis über Mieterträge, Mietaufstellung sowie eine Kopie
der entsprechenden Steuererklärungen der letzten beiden Jahre.

5. Nachweise zu sonstigen in der Selbstauskunft aufgeführten Einnahmen

Nachweise zu monatlichen Ausgaben (gem. Selbstauskunft)

6. Ggf. Mietvertrag, wenn die Miete weiter gezahlt wird, alternativ: Nachweis durch aktuellen
Kontoauszug

7. Ggf. Nachweis über die Beiträge zur privaten Krankenversicherung/Pflegeversicherung,
(z.B. durch aktuellen Kontoauszug)

8. Ggf. Nachweise über Ausgaben für Lebensversicherungs-, Rentenversicherungsbeiträge,
wenn das Darlehen über den Renteneintritt noch besteht und aus diesen Verträgen
Einkünfte für den Renteneintritt erzielt werden

9. Ggf. Nachweise zu sonstigen Sparleistungen/Sparplänen, wenn das Darlehen über den
Renteneintritt noch besteht und aus diesen Spar- Verträgen Einkünfte für den
Renteneintritt erzielt werden (Bei Sparleistung für Altersvorsorge ohne Vertrag Bestätigung
im Dokument „Erläuterungen und Ergänzungen zur Selbstauskunft” gem. Ziffer 2.)

10. Bei bestehenden Konsumentenfinanzierungen/ Leasingverträgen:Kopien der Kreditverträge/Leasingverträge mit Angaben zu Ratenhöhe, ggf. Schlussrate
und Laufzeit

11. bei Ausgaben für Unterhaltszahlungen: ggf. Scheidungs-/Unterhaltsurteil mit
Scheidungsfolgevereinbarung bzw. Entwurf

12. Ggf. Kopie Darlehensverträge (ggf. mit Tilgungsplan) zu weiteren Immobilien-Darlehen
(ohne Beleihungsobjekt), aus denen der vereinbarte Zins- und Tilgungssatz, die monatliche
Rate die Sollzinsbindung und die Laufzeit hervorgeht)

13. Nachweise über alle in der Selbstauskunft aufgeführten sonstigen Ausgaben

Finanzierungsunterlagen

14. Nachweis über das in der Finanzierung angesetzte Eigenkapital

15. Ggf. Nachweis Beantragung bzw. Bewilligung von Fremdkapital (Beleihungsobjekt) mit
Informationen zu Zins- und Tilgungssatz, monatliche Raten, Sollzinsbindung und Laufzeit

16. ggf. Antrag auf Gewährung öffentlicher Mittel (erforderlich, soweit in Kosten- und
Finanzierungsplan enthalten)

17. Ggf. Vorlage Bausparurkunde/Kopie Antrag Bausparvertrag (bei Tilgungsaussetzung
gegen Bausparvertrag)

18. Ggf. Nachweis zu erforderlichen Zusatzsicherheiten (auf Anforderung der Bank)

19. Jahreskontoauszüge/Zinsbescheinigungen bzw. Saldenbestätigungen der letzten 2 Jahre
zu den abzulösenden Darlehen (jeweils ohne Negativmerkmale/Rückstände); Kopien der
abzulösenden Darlehensverträge; Ablösevollmacht im Original

20. Erklärung über den Güterstand (ggf. mit Nachweis)

21. Niederlassungserlaubnis und unbefristeter Arbeitsvertrag (ggf. erforderlich bei Nicht-EU-Staatsangehörigen oder Arbeitsort im Ausland)

22. Bei weiterem Immobilienvermögen: vom Darlehensnehmer und Steuerberater
unterzeichnete Vermögensübersicht mit detaillierter Immobilienaufstellung auf bzw.
analog Bankvordruck im Original

23. Ggf. Nachweise über weiteres Vermögen, dass nicht für die Finanzierung eingesetzt
werden soll, z.B. ( Spar-) Kontoauszug, Depotauszug etc. (auf Anforderung der Bank)

24. Ggf. Nachweis über das Bestehen/ den Abschluss einer Risikolebensversicherung (auf
Anforderung der Bank)

Darlehensantragsunterlagen

25. ggf. ausgefüllter und von allen Darlehensnehmern unterschriebener KfW-Antrag im
Original

26. ggf. Originale der Bestätigung zum Kreditantrag des jeweiligen KfW-Programms, von allen
Darlehensnehmern unterzeichnet

Objektunterlagen

1. Einwilligungserklärung zu Auskünften/Bewertung Grundbesitz im Original

2. Auftrag Objektbesichtigung (Innen- und Außenbesichtigung) gemäß beigefügtem Vordruck

3. Kopie notarieller Kaufvertrag oder Kaufvertragsentwurf mit vollständiger Darstellung der
grundbuchlichen Situation, ggf. alternativ unbeglaubigter Grundbuchauszug (max. 3
Monate alt)

4. ggf. Eintragungsbewilligung für Rechte in Abteilung II

5. Teilungserklärung und Teilungsplan

6. Flurkarte (vom Katasteramt aus der alle zu belastenden Flurstücke erkennbar sind (bei
Neubaumaßnahmen) und bei Bestandsobjekten zusätzlich der Gebäudebestand
eingezeichnet ist; alternativ amtlicher Lageplan mit eingezeichnetem Gebäudebestand des
Entwurfsverfassers; Grundstücksgröße muss plausibilisierbar sein, Zuwegungssituation und
nachbarrechtliche Situation erkennbar (Anforderung erfolgt durch die Bank)

7. Bau-/Objektbeschreibung
Baubeschreibung vom Architekten; Entwurf Bauträgervertrag oder
Generalunternehmervertrag, (Vertrag über Lieferung und Erstellung des Objektes bei
Fertighäusern) – bei Bestandsobjekten nach Möglichkeit Bau- oder Objektbeschreibung,
falls vorhanden Gutachten oder Exposé

8. prüfbare, bemaßte Baupläne (Grundriss- und Schnittzeichnungen) inklusive
Wohnflächenberechnung erkennbar vom Architekten oder Bauträger erstellt und
unterzeichnet. Falls nicht vorhanden, bemaßte Skizze vom Grundriss mit Objektfotos. In
diesem Fall ist das Aufmaß vor erster Auszahlung durch eine von der Bank zu
beauftragende Besichtigung zu bestätigen. Objektbezug muss in Verbindung mit den
bewertungsrelevanten Unterlagen zweifelsfrei bestimmbar sein.

9. Baugenehmigung bzw. bei anzeigepflichtigen Bauvorhaben: Bauanzeige (einschließlich
Bestätigung der Baubehörde über den Eingang der Unterlagen

10. Nachweis über gezahlte bzw. noch zu zahlende Erschließungsbeiträge
Den Nachweis bekommen Sie bei der Baubehörde bzw. Ausweis im Kaufvertrag
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

11. Auskunft erteilt die Baubehörde (Anforderung erfolgt durch die Bank)

12. ggf. Auskunft aus dem Altlastenkataster
Nur erforderlich, wenn Verdacht auf Altlasten besteht, z.B. das Gebäude auf einem
ehemaligen Gewerbegebiet / Müllhalde errichtet worden ist (z.B. Tankstelle, Farbenfabrik,
usw.) Auskunft erteilt die Baubehörde.

13. ggf. Denkmalauskunft nur erforderlich bei Objekten, die unter Denkmalschutz stehen:
Hinweis auf Denkmalschutz im Kaufvertrag oder Denkmalschutzliste im Internet.
Eine Auskunft erteilt die Denkmalschutzbehörde.

14. Bei Mehrfamilienhäuser: Amtlicher Gebrauchsabnahmeschein Diesen bekommen Sie bei der
Baubehörde.

15. bei Eigentumswohnungen prüfbare, bemaßte Grundrisse inklusive Wohnflächenberechnung
erkennbar vom Architekten oder Bauträger erstellt und unterzeichnet. Falls nicht
vorhanden, bemaßte Skizze vom Grundriss mit Objektfotos. In diesem Fall ist das Aufmaß
vor erster Auszahlung durch eine von der Bank zu beauftragende Besichtigung zu
bestätigen. Objektbezug muss in Verbindung mit den bewertungsrelevanten Unterlagen
zweifelsfrei bestimmbar sein.

16. Gesamtkostenaufstellung mit entsprechender Leistungsbeschreibung, nach Gewerken oder
Räumen aufgegliedert (Ausnahme: schlüsselfertige Erstellung oder Kauf vom Bauträger
oder Bausatzhaus mit Lieferung von Leistungspaketen)

17. aktuelle, aussagefähige Objektfotos von Innen und Außen (bei bestehenden Objekten)

18. Aufstellung der Eigenleistungen bis max. 15 T€ bzw. 7,5 % der Gesamtkosten durch den
Bauherren (auf Bankvordruck) bzw. bei höheren Eigenleistungen Bestätigung durch einen
Architekten, Bauleiter oder Bausachverständigen (auf bzw. analog Bankvordruck)

19. ggf. Kopie der beglaubigten Abschrift des notariellen Erbbaurechtsvertrages, ggf. Kopie der
Mitteilung über die Anpassung des Erbbauzins (bei bestehenden Erbbaurechten) bzw. bei
neu zu begründenden Erbbaurechten zumindest Vertragsentwurf. Erklärung vom
Vorkaufsrecht / Zustimmungserklärung ggf. eine Stillhalteerklärung des Erbbaugebers

20. Wertgutachten (i.d.R. nicht erforderlich bei Darlehen bis 400.000,00 Euro;
Auftragserteilung erfolgt über die Bank)

21. Kopie des Mietvertrages einschl. Nachträge mit aktuellem Mietzins (für Bestandsobjekte)

22. Nachweis der zulässigen baurechtlichen Nutzung (nur bei dauerhaft unbebauten
Grundstücken ohne gleichzeitige Aufbaufinanzierung, z. B. Auszug aus dem
Bebauungsplan nebst Text oder Bestätigung der Kommune)